So prüfen Sie ein Dokument
Sofern Ihnen ein Dokument einer Ärztekammer vorliegt, das in der Fußzeile mit einer eindeutigen Zeichenkette in Form eines 2D-Barcodes (DocID) versehen ist, haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte des Dokuments zu prüfen.
- 1Scannen Sie den 2D-Barcode und klicken Sie auf „Dokument prüfen“.
- 2Vergleichen Sie die angezeigten Informationen der ausstellenden Ärztekammer mit Ihrem Dokument.
Dokument prüfen
Ergebnis
So funktioniert der Dienst
Auf die Urkunden und Dokumente wird von der ausstellenden Landesärztekammer ein 2D-Datamatrix-Code aufgebracht. Die in den Urkunden und Dokumenten enthaltenen Daten werden zusammen mit den Codes in den Landesärztekammern gespeichert. Dieser Code ist unikal. Die Codes bestehen aus einer Zeichenkette, die in der Regel 64 Zeichen lang ist. Sie werden im Zusammenhang mit unserem Dienst auch DocID genannt. Die DocID ist so aufgebaut, dass die ersten sechs Felder eine Bedeutung haben und interpretierbar sind. Die restlichen 58 Zeichen dienen ausschließlich dazu, eine eindeutige, nicht zufällig zu erratende Identifikation zu erstellen.
Die einzige Information zur DocID, die in der Bundesärztekammer gespeichert wird, ist, welcher Hintergrunddienst auf Landeskammerebene zu den ersten sechs Zeichen antworten kann. Zum Beispiel werden alle Anfragen zu DocIDs, die mit 276051 beginnen, über den Hintergrunddienst der Landesärztekammer Nordrhein abgefragt.
In der Bundesärztekammer sind keine Inhalte der Urkunden und Dokumente gespeichert.
Vereinbarungen
Die Spezifikation des Dienstes sieht vor, dass ausschließlich Daten, die auf der Urkunde stehen, über die angeschlossenen Dienste ausgegeben werden. Die DocID ist so spezifiziert, dass sie sowohl eindeutig als auch so zufällig im Aufbau ist, dass sie nicht zu erraten ist.
Datenfluss
Schritt 1: Der Anfragende öffnet die Seite https://www.kammerservice.de/dispatcher/. Diese Seite kommt von einem Server der Bundesärztekammer.
Schritt 2: Der Anfragende gibt die DocID ein und sendet diese an die Bundesärztekammer. Der Webserver der Bundesärztekammer interpretiert die ersten sechs Zeichen der DocID und generiert eine Antwort.
Schritt 3: Die Antwort, die in der Bundesärztekammer generiert wird, enthält JavaScript, das auf dem Rechner des Anfragenden ausgeführt wird. Die Webseite im Browser des Anfragenden lädt von der Landesärztekammer die bei ihr gespeicherten Daten zur DocID.
Die gesamte Kommunikation ist mit HTTPS verschlüsselt. Die Antwortdaten aus der Landesärztekammer kann ausschließlich der Anfragende sehen. Diese Daten werden nicht in der Bundesärztekammer verarbeitet, gespeichert oder durch unsere Netze geleitet.
Daraus ergibt sich: Der Dienst ist nur für jemanden abfragbar, der im Besitz der Urkunde ist. Auf der Urkunde kann er die Daten mit den Daten abgleichen, die der Dienst ausgeben wird.
Der Dienst veröffentlicht also keine Daten an Dritte, die dieser nicht bereits kennt.
Beispiel: Approbationsurkunden aus Thüringen
Auf DocIDs, die mit 276650 beginnen, antwortet ein Dienst der Landesärztekammer Thüringen; dieser Dienst kennt die Daten zu den Urkunden mit entsprechender DocID. Derzeit antwortet die Landesärztekammer Thüringen in Amtshilfe für die Approbationsbehörde in Thüringen auf Anfragen zu DocIDs, die mit 276650 beginnen. An dieser Vereinbarung auf Landesebene ist die Bundesärztekammer nicht beteiligt.
Haftungsausschluss
Für die Inhalte der Angebote der Ärztekammern sind die jeweiligen Organisationen verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass wir für Gestaltung und Inhalt von Internetseiten anderer Anbieter nicht verantwortlich sind.
Fragen und Anregungen
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie uns an info@baek.de.